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- SgA | Mitglied des Landesverbands
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- Rabbi Esther Jonas-Märtin | Landesrabbiner:in
Esther Jonas-Märtin ist Gründerin des Lehrhauses Beth Etz Chaim in Leipzig. Sie studierte unteranderem Jüdische Studien, Literaturwissenschaf, Moderne Geschichte und Religionswissenschaften in Leipzig und Potsdam. In Los Angeles schloss sie 2017 den Master of Arts in Rabbinics ab und wurde anschließend zur Rabbinerin ordiniert. < Back Rabbi Esther Jonas-Märtin Landesrabbinerin (Masorti) Esther Jonas-Märtin wurde 1974 in Leipzig geboren und studierte Germanistik, Jüdische Studien, Moderne Geschichte und Religionswissenschaften in Leipzig und Potsdam. In ihrer Magisterarbeit widmete sie sich der Thematik "Israel" im Werk der jiddischen Lyrikerin Malka Li. Nach ihrem Abschluss zur Magistra Artium im Jahr 2006 arbeitete Jonas-Märtin als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einem interreligiös angelegten DFG-Projekt zum Themenbereich "Jüdische Frauen in Deutschland nach 1945 zwischen Religion und Politik". Dies bewog sie zu ihrer Entscheidung für das Rabbinat im Sinne eines egalitären Judentums. Ihr Weg führte sie 2011 zunächst an das Hebrew Union College, Jerusalem. Nach einem Jahr wechselte sie in das Programm der Ziegler School of Rabbinic Studies, wo sie 2017 mit ihrer Master Thesis: "Beyond Cain and Abel – The Individual Self and the Challenges of Community" den Master of Arts in Rabbinic Studies erwarb und ihre Smicha (Ordination) erhielt. Esther Jonas-Märtin lebt und arbeitet heute wieder in Leipzig, wo sie als Rabbinerin und als Mitinitiatorin des jüdischen Lehrhauses von Beth Etz Chaim zur Vermittlung jüdischen Wissens und jüdischer Werte einerseits in aktives jüdisches Leben einlädt und andererseits für Pluralismus sowie für die friedliche Koexistenz der Religionen und Weltanschauungen eintritt. Seit März 2021 arbeitet sie als Bildungsreferentin in einem trialogischen Projekt zur Lehrerfortbildung und interreligiöser Projekttage an Schulen. Außerdem ist sie Doktorandin an der Philosophischen Fakultät der Technischen Universität Dresden. Seit 1996 lehrt sie zu einer Vielzahl von Themenfeldern der Jüdischen Geschichte, Gender und Judentum. 2015 wurde sie mit dem Yechiel Goldhaar Memorial Prize for Excellence in the Study of Hebrew Literature ausgezeichnet. 2021 erhielt sie den Friedenspreis "Schwerter zu Pflugscharen" für ihren Aufbruch mit einem jüdischen Lehrhaus in Leipzig und das Engagement für friedliches Miteinander.
- Pressemitteilung zur Gründung des Landesverbandes | LVJG
< Back 8. Apr. 2024 Der Landesverband Pressemitteilung zur Gründung des Landesverbandes Nach langer Vorbereitung, gehen wir an die Öffentlichkeit PM: Landesverbandes der jüdischen Gemeinden und Einrichtungen in Sachsen hat drei Landesrabbiner ernannt Um der innerjüdischen Vielfalt gerecht zu werden, hat der Landesverbandes der jüdischen Gemeinden und Einrichtungen in Sachsen in seiner jüngsten Sitzung drei Landesrabbiner für die drei Hauptströmungen des Judentums ernannt: Landesrabbiner Shneur Havlin für die orthodoxe Strömung Landesrabbinerin Esther Jonas-Märtin für Masorti, die konservative Strömung Landesrabbiner Akiva Weingarten für die liberale Strömung Der Landesverband der jüdischen Gemeinden und Einrichtungen in Sachsen wurde in Oktober 2021, mit neun Mitgliedern aus ganz Sachsen, die entweder jüdische Einrichtungen und Gemeinden oder innerhalb der jüdischen Kultur aktiv sind, gegründet. Dies sind die Mitglieder des Landesverbandes: Jüdische Religionsgemeinde zu Dresden (Chabbad Lubawitch) Besht Yeshiva Dresden Jüdische Kultusgemeinde Dresden Beth Etz Chaim - Egalitärer Minjan Leipzig Gefilte Fest Dresden Jewish Remembrance Week Görlitz Synagogalchor Dresden Jüdische Studierendenunion Sachsen Spielen gegen Antisemitismus Das Ziel aller Mitglieder ist es, jüdische Kultur zu stärken, Antisemitismus zu bekämpfen und sicherzustellen, dass jüdisches Leben ein Teil der Normalität in Sachsen und künftig noch sichtbarer sein wird. Der Landesverband ist eine weitere Stimme im demokratischen Spektrum jüdischer Institutionen und trägt konstruktiv zur Vielfalt jüdischer Kultur in Ostdeutschland bei. Der Landesverband wird den Kontakt mit der Regierung des Freistaates aufnehmen, um die Schwierigkeiten, die Juden/Jüdinnen und jüdischen Organisation in Sachsen haben, zu besprechen, und um Wege zu finden, diese gemeinsam zu lösen. „Einer der wichtigen Gesichtspunkte, den sich der Landesverband zum Ziel gemacht haben, ist, die aktuelle zentralisierte Art, in der die Dinge bisher geregelt wurden, zu besprechen und Möglichkeiten zu finden, wie wir dies ändern können, um das Prosperieren des jüdischen Lebens in Sachsen zu ermöglichen – eine gelebte demokratische Vielfalt. Alle Mitglieder des jüdischen Landesverbandes sind grundlegend offen für die Kooperation und Zusammenarbeit mit allen jüdischen Organisationen, sowie mit allen anderen Organisationen, die unsere Ziele und Werte teilen.“ "An einem Ort, wo kein Mensch ist, versuche du ein Mensch zu sein," (Mischna Avot 2:5) haben wir beschlossen, nach den Ereignissen der letzten Monate und der Erkenntnis, dass trotz des Wunsches in Sachsen eine tiefe und grundlegende Verständnis für die Bedürfnisse des modernen Judentums und das Leben als Jude in der Gegenwart und Zukunft fehlt, nicht nur in der Vergangenheit, mit unserem Landesverband an die Öffentlichkeit zu treten. Wir hoffen, diese Lücke für jeden Juden und alle Einwohner des Staates zu füllen, und sind überzeugt, dass auch die Regierung Sachsens das sich entwickelnde jüdische Leben im Land unterstützen wird" erklärt der Vorsitzende Herr Moshe Barnett. “Vor einigen Wochen haben wir in der Parascha gelesen, wie Moshe am ersten Tag des Nissan die Stiftshütte errichtete und mit allem füllte, was er brauchte. Heute, am ersten Tag des Nissan, freuen wir uns, dass wir unsere Arbeit fortsetzen können, um das jüdische Leben in Sachsen weiter zum Blühen zu bringen und hoffen auf eine gute Zusammenarbeit mit allen jüdischen Institutionen und Akteuren in Sachsen.” erklärt Landesrabbiner Akiva Weingarten. “Ein Neubeginn jüdischer Lebendigkeit in Sachsen, wie er nicht besser gewählt sein konnte, markiert doch der Monat Nissan mit Pessach den religiösen Anfang im jüdischen Jahr. Pessach erinnert jedes Jahr wieder an die Selbstermächtigung und Selbstdefinition des Jüdischen Volkes. Wir wollen im Sinne jüdischer Vielfalt Wege ebnen, dass das Judentum in der Bandbreite jüdischer Existenzen und Diversitäten entdeckt, gelebt und erlebt werden kann, sowohl innerjüdisch als auch im interreligiösen und weltanschaulichen Dialog: Voneinander lernen und miteinander gestalten.” erklärt Landesrabbinerin Esther Jonas-Märtin. „Der Talmud sagt uns, dass die Israeliten im Monat Nissan aus Ägypten erlöst wurden, und im Monat Nissan werden wir in Zukunft wieder erlöst werden. Ich fühle mich sehr geehrt, zum ersten Haredi-(ultra-orthodoxe)Landesrabbiner in Ostdeutschland seit der Shoah gewählt worden zu sein, und ich hoffe, dass ich meine Pflichten getreu den jüdischen Traditionen und Werten erfüllen kann und das jüdische Leben in Sachsen weiter wachsen und gedeihen wird. Möge dieser Monat Nissan eine wahre Geulah sein - Freiheit für alle Juden und das baldige Kommen des Messias in unseren Tagen.“ erklärt Landesrabbiner Shneur Havlin Für weitere Informationen: info@lvjg-sachsen.de und https://lvjg-sachsen.de Previous Next
- JSUS | Mitglied des Landesverbands
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- Kontakt | LVJG
LVJG | Nimm' Kontakt mit uns auf. Für Fragen, Hinweise und Anregungen. Jetzt vernetzen Kontakt Haben Sie Fragen? Hinweise oder Vorschläge? Vielleicht Anfragen? Nutzen Sie die Kontaktmöglichkeiten auf dieser Seite, um sich mit uns zu verbinden. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht. Adresse ℅ Jüdische Kultusgemeinde Dresden e.V. Eisenbahnstr. 1 01097 Dresden E-Mail-Adresse info@lvjg-sachsen.de Vorname Nachname Email Nachricht Ich möchte den Newsletter abonnieren. Senden Danke fürs Einreichen!
- Fotoalben | LVJG
https://static.wixstatic.com/media/45e16a_335780ee5cc44e0ca85afc9d3e781b26~mv2.png | LVJG SN |DE
- Landesverband der Jüdischer Gemeinden und Einrichtungen in Sachsen e.V. | LVJG
LVJG | Der Landesverband vertritt das jüdische jüdische Gemeinden, Einrichtungen und Initiativen in Politik, Gesellschaft und Kultur. Wir präsentieren unsere Mitgliedsorganisationen und Informationen zum jüdischen Leben in Sachsen allgemein. Seitenanfang Willkommen Willkommen im jüdischen Sachsen! Der Landesverband vertritt jüdisches Leben in Sachsen in allen Bereichen. Mitglieder sind jüdische Gemeinde und vielfältige Einrichtungen und Initiativen. Wir vertreten unsere Mitglieder in Politik, Gesellschaft und Kultur. Du findest Informationen und Ansprechpartner zu den Mitgliedsorganisationen sowie zum aktuellen jüdischen Leben in Sachsen ganz allgemein.
- Jüdische Events in Sachsen | LVJG
Eine Übersicht über Veranstaltungen mit jüdischem Bezug in Sachsen. Aktualisiert vom LVJG Termine in Sachsen Monat Woche
- Satzung | LVJG
LVJG | Satzung des Landesverbands Jüdischer Gemeinde und Einrichtungen in Sachsen e.V. Satzung des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden und Einrichtungen in Sachsen e.V. § 1 Name und Sitz Die nachstehenden Jüdischen Gemeinden und Einrichtungen in Sachsen bilden einen Landesverband. Der Landesverband hat seinen Sitz in Dresden und führt den Namen: Landesverband der Jüdischen Gemeinden und Einrichtungen in Sachsen e.V. Der Landesverband Jüdischen Gemeinden und Einrichtungen in Sachsen e.V. soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 2 Mitgliedschaft Mitglied des Landesverbandes können alle Personen, die Träger von Jüdische Gemeinden oder Einrichtungen oder Aktivitäten sind, und die den Zwecken dieser Satzung entsprechen, im Land Sachsen werden. Ihre Autonomie wird durch diesen Zusammenschluss nicht berührt. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist gegenüber dem Vorstand zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit absoluter Mehrheit (51%). Kommt beim ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit zusammen, gilt im zweiten Wahlgang die relative Mehrheit. Zur Entrichtung von Beiträgen sind die Mitgliedsgemeinden nicht verpflichtet. Ein Austritt ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Die Austrittserklärung bedarf der Schriftform und muss dem Vorstand eingereicht werden. § 3 Zweck des Verbandes Der Landesverband der Jüdischen Gemeinden und Einrichtungen in Sachsen e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung. Hierbei kann der Landesverband zentrale Aufgaben für seine Mitglieder bündeln und koordinieren. Der Verband hat die Aufgabe, die religiösen, wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Interessen seiner Mitgliedsgemeinden/-einrichtungen und ihrer Mitglieder unter anderem gegenüber der Landesregierung zu vertreten. Zweck des Vereins ist: die Förderung der Religion; die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; die Förderung von Kunst und Kultur; die Förderung von Wissenschaft und Forschung; die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte und geflüchtete Menschen die Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; die Förderung der Gleichberechtigung von alle Menschen; die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen. Die Aufgaben des Landesverbandes werden insbesondere verwirklicht durch: die Errichtung und Unterhaltung sozialer, kultureller und gesellschaftlich relevanter Einrichtungen zur Förderung und Sichtbarmachung des jüdischen Lebens und der jüdischen Kultur in Sachsen, sowie der Gotteshäuser und Jüdische Einrichtungen Unterstützung und Hilfeleistung für die jüdischen Gemeinden und Einrichtungen des Landesverbandes bei der Verwirklichung ihrer jeweiligen kulturellen, religiösen und sozialen Arbeit Unterstützung bei der Integration jüdischer Einwanderer Sichtbarmachung und aktive Unterstützung des lebendigen jüdischen Lebens in Sachsen Koordinierung der Arbeit mit jüdischen und nicht-jüdischen, religiösen und nicht-religiösen Organisationen. Arbeit gegen Antisemitismus Stärkung des interkulturellen und interreligiösen Dialoges und Austausches Weiterentwicklung und Unterstützung der Erinnerungs- und Gedenkkultur Ziel des Landesverbandes ist die finanzielle und organisatorische Unterstützung seiner Mitgliedsgemeinden und -einrichtungen. Gelder, die der Verband zur Unterstützung der Aktivitäten seiner Mitgliedsgemeinden und -einrichtungen erhält, werden nach Abstimmung an die Mitgliedsgemeinden weitergeleitet. Dabei wird mit dem Prinzip der absoluten Mehrheit darüber entschieden, welche Mitgliedsgemeinde/ Einrichtung welchen Betrag erhält. Der Landesverband ist zur Weitergabe seiner Gelder entsprechend seiner Satzungsziele verpflichtet. Der Landesverband behält nur entsprechend seiner Ausgaben Gelder ein, um mit Hilfe dieser für die im Rahmen der Verwaltungsausgaben anfallenden Kosten aufzukommen. § 4 Organe Organe des Landesverbandes sind Mitgliederversammlung Vorstand Landesrabbiner:in § 5 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Landesverbandes und setzt sich aus jeweils bis zu 2 Delegierten der Verbandsgemeinden und -einrichtungen zusammen. Die Organistionen entscheiden selbst, welche ihrer eingetragenen Mitglieder sie als Delegierte entsenden. Der/Die Landesrabbiner:in wohnt der Mitgliederversammlung bei und hat ein Stimmrecht. Das Stimmenverhältnis in der Mitgliederversammlung wird in der Weise geregelt, dass jede Gemeinde je bis zu 2 Delegierte und jede Einrichtung 1 Delegierte in den Landesverband entsendet, jeder Delegierte hat 1 Stimme. Der/Die Landesrabbiner:in hat 1 Stimme. Bei Personalwahlen gilt die absolute Mehrheit (51%) zur Entscheidung in der ersten Wahlrunde, in der zweiten Wahlrunde genügt die relative Mehrheit. Die Mitgliederversammlung beschließt über - den Abschluss von Rechtsgeschäften inkl. Darlehen ab einem Betrag von über 10.000 Euro. Dies beeinhaltet nicht die Einstellung und Bezahlung von Mitarbeitenden. § 6 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung In die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung fallen: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung; Beschlussfassung über den vom Vorstand vorzulegenden Haushaltsplan; Beschlussfassung über die Aufnahme von Darlehen und sonstigen Verbindlichkeiten, sowie über den Erwerb, die Veräußerung und Verpachtung von Grundstücken des Landesverbandes; Wahl des Vorstandes und die Erteilung der Entlastung. Die Rechnungsabschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr sind durch einen unabhängigen vereidigten Wirtschaftsprüfer, der nicht Mitglied einer der Mitgliedsgemeinden sein darf, zu überprüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung müssen der Mitgliederversammlung vorgestellt werden. Jede Mitgliedsgemeinde ist berechtigt Einblick in die Wirtschaftsunterlagen des Lan- desverbandes zu nehmen. Benennung von Delegierten für jüdische und nichtjüdische Institutionen, für die der Landesverband entsendungsberechtigt ist. Wahl von Fachkommissionen für besondere Aufgaben; Genehmigung einer Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung. § 7 Einladung und Beschlussfassung der Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich schriftlich einberufen. Der Vorsitzende ist verpflichtet, auf Antrag von ¼ der Mitglieder, die Versammlung jederzeit einzuberufen, ebenso auf Antrag des Vorstandes. Die Einladungsfrist zur Mitgliederversammlung beträgt mindestens 14 Tage. Der Einladung ist die Tagesordnung beizufügen. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ¾ der Delegierten vertreten ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht. 3a. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so wird innerhalb eines Monats zu einer zweiten Mitgliederversammlung eingeladen mit der gleichen Tagesordnung, hierbei ist eine Einladungsfrist von 7 Tagen einzuhalten. Diese zweite Mitgliederversammlung ist in jedem Falle beschlussfähig. Bei folgenden Entscheidungen: Änderung der Satzung Verteilung der Finanzmittel Bei Ausschluss einer Mitgliedsgemeinde ist eine ¾ Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. In der Mitgliederversammlung darf sich ein Delegierter nicht durch Vollmacht vertreten lassen. Nur die delegierten Vorstandsmitglieder der Mitgliedsgemeinden können mit schriftlicher Vollmacht vertreten werden. Die Vertreter müssen Mitglieder der jeweiligen Mitgliedsgemeinden sein. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Vorstand zu unterzeichnen und den Delegierten sowie den Mitgliedern des Vorstandes zuzuleiten. Es soll die Tagesordnung und die anwesenden Delegierten verzeichnen. § 8 Vorstand Der Vorstand besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern. Er hat einen ersten Vorsitzenden sowie zwei bis vier weitere Vorstandsmitglieder. Er wird für die Dauer von 3 Jahren in geheimer Wahl mit Stimmenmehrheit gewählt. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich nach außen. bei einem ausscheidenden Vorstandsmitglied ist eine Ersatzwahl für das ausgeschiedene Mitglied vorzunehmen. Der Vorstand hält mindestens alle drei Monate eine Vorstandssitzung oder nach Verlangen von 2/3 der Vorstandsmitglieder ab. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte eine Vostands Vostitzinde/er und eine Kassenvärtin/wart. Der Vorstand wählt den / die Landesrabbiner:in. § 9 Tätigkeit des Vorstandes Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Landesverbandes. Er verwirklicht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung im Rahmen der Satzung. Er gibt sich eine Geschäftsordnung. Er stellt die Bediensteten des Landesverbandes ein und entlässt sie, soweit nichts anderes in der Satzung bestimmt ist. Er informiert seine Mitglieder über alle wichtigen Angelegenheiten. Von jeder Vorstandssitzung muss ein Protokoll gefertigt werden. Dieses Protokoll muss an die Gemeindevorstände gesandt werden. Die Tagesordnungspunkte geplanter Vorstandssitzungen müssen den Vorständen der Mitgliedsgemeinden 14 Tage vorher bekannt gegeben werden. Der Vorstand hat alljährlich den Abschlussbericht sowie die Gewinn- und Verlustrechnung und den Haushaltsplan der Mitgliederversammlung vorzulegen. Die Vorlage des Abschlussberichtes sowie der Gewinn- und Verlustrechnung soll innerhalb der ersten drei Monate eines Kalenderjahres erfolgen, der Haushaltsplan soll möglichst 2 Monate vor Ablauf des vorherigen Rechnungsjahres vorgelegt werden. Der Vorstand beschließt über den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverträgen den Abschluss von Rechtsgeschäften inkl. Darlehen bis zu einem Betrag von 10.000 Euro. Dies beeinhaltet nicht die Einstellung und Bezahlung von Mitarbeitenden. § 10 Schlichtung, Schiedsgericht Bei Streitigkeiten über Gemeindeangelegenheiten unter Mitgliedern, zwischen Mitgliedern und Gemeindeorganen oder zwischen Gemeindeorganen ist eine Schlichtungsverhandlung vor einem Rabbiner durchzuführen. Scheitert die Schlichtungsverhandlung, ist ein Schiedsgerichtverfahren durchzuführen. Dem Schiedsgericht gehören an: der Rabbiner, der die Schlichtungsverhandlung geführt hat, als Vorsitzender; vier Personen jüdischen Glaubens, von denen je zwei von den streitenden Parteien benannt werden. Für das Schiedsgerichtsverfahren gelten die Grundsätze des deutschen öffentlichen und bürgerlichen Rechts. Das Schiedsgericht ist berechtigt, zu Fragen des deutschen Rechts Rechtsauskünfte einzuholen. Jede Partei übernimmt die Kosten der von ihr benannten Mitglieder. Der Vorstand schließt mit einem Rabbiner eine Vereinbarung über dessen Tätigkeit in Schlichtungsverhandlungen und in Schiedsgerichtsverfahren ab. Die Vereinbarung ist von der Mitgliederversammlung zu genehmigen. Der hierfür gewählte Rabbiner darf nicht Teil der streitenden Parteien sein. § 11 Beschlussfassung des Vorstandes Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden/ des Landesrabbiners. § 12 Vertretung und Auflösung des Landesverbandes Der Landesverband wird durch zwei Vorstandsmitglieder gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Landesverband kann sich mit ¾ Mehrheit aller Delegiertenstimmen auflösen. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Internationale Holocaustgedenkstätte Yad Vashem, Har Hazikaron, P.O.B. 3477, Jerusalem, 9103401 Israel, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder jüdische Zwecke zu verwenden hat. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Diese Satzung wurde errichtet am 27. Oktober 2021
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Eine Übersicht über Veranstaltungen mit jüdischem Bezug in Sachsen. Aktualisiert vom LVJG Termine in Sachsen Liste Woche
- Mitglieder des Landesverbands
Mitglieder Jüdische Studierendenunion Sachsen JSUS Text noch in Arbeit Mehr Information Gefilte Fest Dresden e.V. GFD Der Gefilte Fest Dresden e.V. ist eine gemeinnützige Organisation, die jüdische Kultur und Traditionen in Dresden fördert. Durch vielfältige Veranstaltungen und Projekte wie Festivals, Konzerte, Workshops und Vorträge trägt der Verein zur interkulturellen Verständigung und zum Dialog bei. Mit seinem Engagement stärkt er die jüdische Gemeinschaft in Dresden und schafft eine Plattform für kulturellen Austausch und Begegnungen zwischen Menschen verschiedener Hintergründe. Mehr Information Synagogalchor Dresden e.V. Chor Text noch in Arbeit Mehr Information Spielen gegen Antisemitismus SgA Text noch in Arbeit Mehr Information Jüdische Kultusgemeinde Dresden e.V. JKD Die Jüdische Kultusgemeinde Dresden e.V. ist ein wichtiger Bestandteil der jüdischen Gemeinschaft in Dresden, Deutschland. Sie dient als zentrale Anlaufstelle für religiöse, kulturelle und soziale Bedürfnisse ihrer Mitglieder. Durch Gottesdienste, Feierlichkeiten, Bildungsprogramme und soziale Aktivitäten stärkt sie die jüdische Identität und fördert den Zusammenhalt innerhalb der Gemeinschaft. Die Kultusgemeinde trägt zur Vielfalt und zum kulturellen Reichtum der Stadt Dresden bei. Mehr Information Besht Yeshiva Dresden gGmbH Besht Die Besht Yeshiva Dresden ist eine bedeutende jüdische Bildungseinrichtung in Dresden, Deutschland. Sie trägt den Namen des Baal Shem Tov, des Gründers des Chassidismus. Die Yeshiva bietet ein breites Spektrum an religiösen Studienprogrammen, einschließlich Torah-Studium, Talmud-Kurse und spirituelle Praktiken. Durch ihr Engagement für jüdische Bildung und Tradition stärkt die Besht Yeshiva Dresden die jüdische Gemeinschaft und fördert ein tieferes Verständnis der jüdischen Lehren und Werte. Mehr Information Beth Etz Caim Leipzig Etz Chaim Das Lehrhaus Beth Etz Chaim, geleitet von Rabbinerin Jonas-Märtin, bietet Menschen verschiedener Hintergründe einen Ort des Austauschs über jüdische Themen. Es folgt dem Modell von Franz Rosenzweig, um die lebendige jüdische Tradition zu vermitteln und Berührungsängste abzubauen. Praxisorientierte Veranstaltungen wie Schabbat-Begrüßungen und Diskussionen zu jüdischen Texten ermöglichen es Teilnehmern, die jüdische Perspektive zu erleben. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, aber Offenheit für neue Sichtweisen ist wichtig. Mehr Information
- Sächsisches Landesrabbinat
Das Landesrabbinat Rabbiner:innen lehren und inspirieren uns. Sie helfen uns bei der Orientierung in unserer Identifikation als Jüdinnen und Juden. Auch in Sachsen sind die drei großen Strömungen des Judentums - das liberale, das konservative und das orthodoxe Judentum - zuhause. Unsere drei Rabbiner:innen repräsentieren diese Vielfalt und können unterschiedliche Perspektiven in den Diskurs, Ihre Fragen und Anliegen einbringen. Rabbi Akiva Weingarten Landesrabbiner (liberal) Akiva Weingarten stammt aus der chassidischen Satmar-Gemeinschaft in New York. Mit 18 Jahren ging er nach Israel, wo er 10 Jahre lang lebte bevor er die ultra-orthodoxe Gemeinschaft verließ, um in Deutschland am Abrahm-Geiger-Kolleg der Universität Potsdam Jüdische Studien zu studieren. Seit 2019 ist er in Dresden zuhause und als Rabbiner und Gründer diverser jüdischer Einrichtungen aktiv. Mehr Information Rabbi Esther Jonas-Märtin Landesrabbinerin (Masorti) Esther Jonas-Märtin ist Gründerin des Lehrhauses Beth Etz Chaim in Leipzig. Sie studierte unteranderem Jüdische Studien, Literaturwissenschaf, Moderne Geschichte und Religionswissenschaften in Leipzig und Potsdam. In Los Angeles schloss sie 2017 den Master of Arts in Rabbinics ab und wurde anschließend zur Rabbinerin ordiniert. Mehr Information

